Naturschutzgebiet Telašćica
Als Ankerplätze innerhalb des Parks sind folgende Buchten geeignet: Magrovica, Podugopolje, Pasjak, Jaz, Kruševica, Mir, Tripuljak, Buhaj, Pod Katina.
Ankerbojen sind ausgelegt in den Buchten Mir, Tripuljak, Kruševica i Kučinmul.
Das Nutzen der Bojen ist kostenlos. Es empfiehlt sich, bereits im Laufe des Tages anzulegen. Die Hauptroute aus dem mittleren Kanal zur offenen See verläuft durch die Passage Mala Proversa, die betonnt und befeuert ist (rote und grüne Lichter).
Einteilung der Gebiete für Wassersport und Erholung:
Zone 1: die Buchten Gozdenjak, Mala Kamenišna und Vela Kamenišna
Zone 2: die Buchten Buhaj, Bok (Pećina) und Strižna
PLAN DER BUCHT
Anmerkung: Die Pläne dienen Informationszwecken und sollten nicht als Navigationsgrundlage benutzt werden.
Quelle: Karl-H. Beständig "808 HÄFEN UND BUCHTE - Kroatien, Slowenien und Montenegro"
EINTRITT IN DEN NATURSCHUTZPARK TELAŠĆICA
EINTRITTSKARTE |
8,2 EUR pro Person
WARNUNGEN!
Ankern auf eigene Gefahr.
Schnelles Motorbootfahren ist in der Nähe des Ufers und in den Passagen nicht erlaubt.
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 kn bei Kap Pod Poljica.
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 5 kn inerhalb der Ankerstellen
Die Passage Mala Proversa ist 4,3 m tief.
Die Passage Vela Proversa ist 2,2 m tief.
Betreten der Wanderwege auf eigene Gefahr.
Nähern Sie sich besser nicht dem Klippenrand.
CAULERPA – DIE LEBENSBEDROHUNG FÜR DIE ADRIA
Die Meerespflanze Posidonia oceanica, im Volksmund auch „Seegras“ genannt, ist eine endemische Gattung des Mittelmeeres. Man findet sie sowohl im Flachwasser als auch in einer Tiefe bis zu 50 Meter in feinem Sand, wo sie häufig dichte Seegraswiesen bildet. Diese Seegraswiesen sind die größten Ökosystem-Reserven der Adria. Viele Fisch- und Krebsarten leben hier, vermehren sich, finden Nahrung aber auch Schutz. Mit ihrem dichten Wurzelgeflecht und dichtem Wuchs schützen die Wiesen den Meeresboden und die Küste vor Erosion und reichern zugleich das Meereswasser und das Sediment mit Sauerstoff an. Durch unterschiedliche Aktivitäten des Menschen werden jedoch die Posidonia-Wiesen immer mehr bedroht und vernichtet. Außer dieser Sorte leben in der Adria drei weitere Seegrasgewächse: Cymodocea nodosa, Zostera noltii und Zostera marina.
Eine große Bedrohung der Posidonia-Wiesen stellen die Algensorten Caulerpa taxifolia und Caulerpa racemosa dar.
Diese Algen sind hier nicht indigen, was bedeutet, dass sie in der Adria nicht einheimisch sind.
Sie sind invasiv, vermehren und breiten sich massiv aus und verdrängen durch ihr schnelles Wachstum die autochtonen Tier- und Pflanzenarten.
Die Folge der Ausbreitung der Caulerpa ist eine drastische Reduzierung der Biodiversität im Meer.
In der Adria vermehren sich sich vegetativ, in dem sich aus abgerissenen Algenteilen neue vollständige Pflanzen enwickeln.
Caulperla werden mit Schiffsankern, Fishernetzen und von Meeresströmungen weitergetragen!!!
Seegraswiesen werden durch Ankerwerfen zerstört!!! Die Anker zerstören die Rhizome und beschädigen damit die Gräseransieldung dauerhaft (Rhizome wachsen durchschnittlich 1 cm pro Jahr).
SEGLER!!!
Untersuchen Sie Ihre Anker immer auf Teile dieser Algenarten, bevor Sie sie wieder ausbringen. Abgerissene Algenteile dürfen nicht wieder ins Wasser zurückgeworfen werden, denn daraus entwickelt sich eine neue Alge!!! Sofern Sie irgendwo im Meer eine Caulerpa-Alge finden, melden Sie die Stelle unweigerlich dem Aufsichtsdienst des Parks oder dem Phytobenthos-Labor des Instituts für Ozeanographie und Fischerei in Split unter der Telefonnummer: +385 (0)21 408-004.
Luft-, Boden- und Wasserverschmutzung durch Hinterlassen von Abfall oder auf andere Art und Weise ist verboten.
Das Zerstören, Entfernen und Aneignen jeglicher anthropologischen Funde ist verboten.
Abbau von Mineralien, Veränderung der Landschaft und jede andere Art der Ausbeutung der Natur dieses Gebiets ist nicht erlaubt..
Das Pflücken, Sammeln und Entfernen von einheimischen Pflanz- und Pilzarten ist verboten.
Das Scheuchen, Jagen, Belästigen, Fangen, Verletzen oder Töten von geschützten Tierarten ist verboten.
Sportfischerei ist nur mit einem Erlaubnisschein gestattet, der bei der Aufsichtsstelle des Parks erworben werden kann. Erlaubt ist das Fischen mit folgenden Angelvorrichtungen: Reihenangel, Angelleine, Angelleine mit Köder, Angelleine mit Haken. Pro Schein ist ein Tagesfang von bis zu 3 kg Fisch erlaubt.
Das Fangen, Sammeln und Entfernen von Muscheln und anderer Meeresorganismen ist verboten.
Der Gebrauch von Unterwasserharpunen ist verboten.
Das Festmachen von Booten ist nur an dazu gedachten und markierten Stellen erlaubt. Außerhalb dieser Stellen ist das Festmachen oder Ankern ohne Sondererlaubnis der Institution verboten.
Die Fahrgeschwindigkeit der Boote muss den Beschränkungen im Park angepasst werden. (Im Bereich zwischen den Kaps „Pod Poljica“ und „Gubac“ und dem Ende der Bucht Telašćica darf die Geschwindigkeit nicht 10 kn übersteigen, und in den Buchten, in denen sich die meisten Boote aufhalten - Mir, Tripuljak, Kruševica, Kučimul, Magrovica, Pod Dugo Polje, Pasjak und Jaz – sind höchstens 5 kn erlaubt.)
Gerätetauchen ist nur mit Erlaubnisschein und an bestimmten Stellen erlaubt (Garmenjak Veliki, Garmenjak Mali, Korotan und Podusobine)
Besucher dürfen sich innerhalb des Parks nur in markierten Bereichen und auf gekennzeichneten Wegen bewegen.
Feuer anzünden ist verboten.
Zelten ist, außer an dafür gekennzeichneten Stellen, verboten.
Foto- und Filmaufnahmen für kommerzielle Zwecke sind erlaubnispflichtig.
Baden ist im ganzen Parkgebiet gestattet.
Der Aufsichtsdienst ist zuständig für die Durchführung der Schutzmaßnahmen im Park und ist berechtigt, im Fall der Missachtung von Regeln der Satzung des Naturschutzparks "Telašćica" eine Strafe an Ort und Stelle zu verhängen.
Quelle: http://www.telascica.hr/