Vorgeschriebene Funkzeugnisse
In Kroatien gilt folgende Regelung:
Ist ein Boot mit einer Funkanlage ausgerüstet, muss ein Crewmitglied über ein Sprechfunkzeugnis verfügen. Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Skipper ein entsprechendes Funkzeugnis. Für den Sportschiffer sind im Küstenbereich zwei verschiedene Zeugnisse relevant:
Seefunk:
- SRC (Short Range Certificate) "Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis". Gültig für UKW und GMDSS,
- LRC (Long Range Certificate) "Allgemeines Funkbetriebszeugnis". Gültig für GW, KW, UKW, Inmarsat und GMDSS.
Funkzeugnisse, die bis zum 31.12.2002 ausgestellt wurden, behalten unbefristet ihre Gültigkeit, sind aber nur teilweise auf GMDSS ausgelegt.
Quelle: http://www.adac.de