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Vignette

Der Kapitän, der das Wasserfahrzeug über den Landweg einführt oder sich dieses zur Aufbewahrung in einem Hafen oder anderer genehmigter Stelle in der Republik Kroatien befindet, muss, bevor er mit solchem Wasserfahrzeug ausläuft, eine Vignette beim zuständigen Hafenmeisteramt oder einer Niederlassung einholen.

Das Hafenmeisteramt oder dessen Niederlassung werden die Vignette auf Grundlage der Unterlagen ausgeben, die der Kapitän des Wasserfahrzeugs zusammen mit dem Antrag einreichen muss.

Diese Unterlagen sind:

- Crewliste - Diese Liste umfasst die Besatzungsmitglieder und Gäste an Bord des Wasserfahrzeugs, die vom Hafenmeisteramt oder seiner Niederlassung durch Stempel und Unterschrift beglaubigt wird. Falls der Kapitän während des Aufenthaltes in kroatischen Gewässern nicht beabsichtigt die Crew zu wechseln, dann muss er während der Gültigkeit der Vignette keine andere Anmeldung beim Hafenmeisteramt oder einer seiner Niederlassungen tätigen. Der Kapitän des Wasserfahrzeugs kann in Kroatien seine Crew vom Wasserfahrzeug, mit dem er aus dem Ausland eingereist ist, ablösen, doch muss er bei dieser Gelegenheit die Crewänderung dem Hafenmeisteramt oder seiner Niederlassung anmelden und mit dieser neuen Crew die Gewässer Kroatiens auch verlassen.

- Personenliste - Der Kapitän des Wasserfahrzeugs, für welches beabsichtigt ist, die Besatzung während der Schifffahrt in der Republik Kroatien zu wechseln, muss bei der Einholung der Vignette im Hafenmeisteramt oder dessen Niederlassung die Personenliste beglaubigen lassen. Die Gesamtzahl der Personen auf dieser Liste darf doppelte Kapazität des Wasserfahrzeugs nicht überschreiten. Falls es zum Zeitpunkt der Einholung der Vignette aus begründeten Gründen unmöglich ist, alle Personen anzugeben, die sich an Bord des Wasserfahrzeugs während der Gültigkeitsdauer der Vignette aufhalten werden, können nach voriger Genehmigung des Hafenmeisteramtes alle restlichen Personen bei der Einschiffung der neuen Besatzungsmitglieder eingetragen werden. Außerordentlich und unter voriger Zustimmung des Hafenmeisteramtes kann die Personenliste bis zu maximal 30% der Kapazität des Wasserfahrzeugs erhöht werden, unter der Voraussetzung, dass sich der Wasserfahrzeugseigentümer an Bord befindet. Der Kapitän des Wasserfahrzeugs, wofür die Personenliste entsprechend seiner Kapazität vollständig ausgefüllt hat (bis zur genehmigten Personenzahl), muss sich beim Hafenmeisteramt im Falle von Austausch der Personen aus der Personenliste nicht weiter melden. Die Zahl des Austausches der Personen aus der Personenliste ist nicht beschränkt. Falls man sich in einer Situation befindet, in der man statt einer Person aus der Personenliste eine andere Person an Bord aufnehmen möchte, muss man vor dem Auslaufen das Hafenmeisteramt oder seine Niederlassung wegen entsprechender Veränderung der Personenliste benachrichtigen. Personen die sich an Bord während eines Hafenaufenthaltes befinden, müssen nicht angemeldet werden.

- Beweis über die Wassertauglichkeit des Wasserfahrzeugs in Einklang mit nationalen Vorschriften des Gesetzes des Landes, dessen Fahne getragen wird. Falls das Wasserfahrzeug über diesen Nachweis nicht verfügt, wird das Hafenmeisteramt oder seine Niederlassung eine Überprüfung des Wasserfahrzeugs in Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung über Boote und Yachten unternehmen.

- Beweis, dass die Person, die das Wasserfahrzeug führt, dazu befugt ist, in Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes, dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt, oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatien. Ausländische Personen, die nach nationalen Bestimmungen des Staates, dessen Fahne sie tragen, keinen Fähigkeitsnachweis zur Wasserfahrzeugsführung benötigen, müssen für Kroatien einen entsprechenden Nachweis oder ein entsprechendes Zeugnis führen, womit sie beweisen, dass sie befugt und fähig sind, das Wasserfahrzeug zu führen. Dieses Zeugnis ist nach gesetzlichen Vorschriften der Republik Kroatien spätestens bis zum 01. Januar 2006 einzuholen.

- Versicherungsnachweis - Haftpflichtversicherung für nichtmaterielle Schäden für Wasserfahrzeuge mit Bordmotor von 15 kW und mehr.

- Eigentumsnachweis für Wasserfahrzeuge, d.h. Vollmacht, womit bestätigt wird, dass der Eigentümer des Wasserfahrzeugs seine Zustimmung gab, dass dieses von anderen Personen benutzt werden darf.

Bei der Einholung der Vignette begleichen Sie alle Verbindlichkeiten, die folgende Gebühren beinhalten:

- Schifffahrtssicherheit
- Nutzung der Objekte der Schifffahrtssicherheit (Leuchttürme)
- Schifffahrts- und Informationskarte
- Verwaltungsgebühr

Das Rabattsystem für Stammgäste ist gleich geblieben.

Die Vignette ist an einen sichtbaren Teil des Rumpfos oder Überbau des Wasserfahrzeugs anzubringen und der Vignettenabschnitt auf die Personenliste zu kleben.

Die Vignette ist ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum gültig.

Eine Vignette müssen Boote einer Länge von unter 2,5 Meter oder einer gesamten Leistung der Antriebsmotoren von unter 5 kW nicht führen.

Eine Vignette müssen auch keine Ruder-Wasserfahrzeuge tragen, egal welche Länge diese haben (z.B. Kajak, Sandoline, Tretboote u.ä.).

Wasserfahrzeuge, die sich zur Aufbewahrung in einem Hafen oder einer anderen genehmigten Stelle in der Republik Kroatien befinden, müssen keine Vignette tragen.

Der Kapitän des Wasserfahrzeuges muss vor der Ausreise aus Kroatien:

- sich einer Grenzkontrolle unterziehen und
- die Besatzungsliste im Hafenmeisteramt oder einer Niederlassung beglaubingen lassen.

Das Wasserfahrzeug, das an Sportwettbewerben beteiligt ist oder in die Republik Kroatien zum Zweck der Ausstellung an einer Nautikmesse kommt, muss keine Vignette tragen, unter der Voraussetzung, dass der Veranstalter des Wettbewerbes oder der Nautikmesse das Wasserfahrzeug dem zuständigen Hafenkapitänsamt dieses spätestens 5 Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung gemeldet hat. Die Freistellung von der Vignettenpflicht bezieht sich auf Wasserfahrzeuge die auf Nautikmessen ohne Absicht des Segelns in der Republik Kroatien ausgestellt werden. Neben der Anmeldung muss der Veranstalter eines Sportwettbewerbs auch eine Liste der Personen, die sich an Bord des Wasserfahrzeugs befindet, abgeben.

Quelle: http://www.camps-cres-losinj.com