Versicherungspflicht für Sportboote
Eine Wassersporthaftpflichtversicherung ist in Kroatien für Yachten mit einer Motorstärke über 15 kW gesetzlich vorgeschrieben.
Gemäß Artikel 68 des Gesetzes über "Haftpflichtversicherungen im Verkehr" (Amtsblatt "Narodne novine" Nr.151/2005) beträgt die Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversicherung in Kroatien 3.500.000 Kuna, das sind ca. 482.000,- Euro.
Der Nachweis über den Abschluss einer Wassersporthaftpflichtversicherung muss bei der Beantragung der Boots-Vignette vorgelegt werden.
Quelle: http://www.adac.de