Gebühren
Jährliche Boots-Vignette
Jeder Bootseigner muss für sein Boot oder Jetski über 3 m Länge sowie für Boote von weniger als 3 m Länge, wenn die Motorstärke 5 kW (6,8 PS) oder mehr beträgt, eine Boots-Vignette kaufen. Die Vignette wird vom Hafenamt (Lucka Kapetanija) oder seiner Zweigstelle (Lucka Ispostava) bei der Anmeldung für das Boot ausgestellt. Ob das Boot auf dem Land- oder Seeweg vorübergehend nach Kroatien gebracht wurde, spielt dabei keine Rolle.
Gebühren für die Boots-Vignette
Bootslänge | Kuna | Euro |
Bis 3 m Länge mit Motor ab 5 KW | 140 | 19 |
3 - 4 | 210 | 28 |
4 - 5 | 280 | 38 |
5 - 6 | 350 | 47 |
6 - 7 | 525 | 71 |
7 - 8 | 630 | 85 |
8 - 9 | 735 | 99 |
9 - 10 | 840 | 114 |
10 - 11 | 945 | 128 |
12 - 13 | 1.050 | 142 |
12 - 15 | 1.225 | 166 |
15 - 20 | 1.400 | 189 |
20 - 30 | 1.575 | 213 |
über 30 m Länge | 1.750 | 236 |
Rabatte: Die Gebühren verringern sich um 10% für jede in Folge gekaufte Vignette bis höchstens 50% der Gebührenhöhe. Bereits erreichte Rabatte werden beim Kauf der Vignette angerechnet bzw. fortgeschrieben. Auch bei einem Eignerwechsel bleibt die bereits erteilte Ermäßigungen erhalten, da die Vignettengebühr bootsbezogen ist.
Beim Kauf der Boots-Vignette fallen zusätzliche Gebühren an: 40 Kuna Verwaltungsgebühren, 20 Kuna für eine "Informative Seekarte" mit den Vorschriften und Pflichten für Wassersportler in Kroatien und eine Leuchtfeuergebühr, die für kleinere ausländische Sport- und Freizeitboote 20 Kuna pro Meter und 40 Kuna pro Meter für Motor- und Segelyachten beträgt.
Regelung für Beiboote
Der Kauf einer Vignette ist vorgeschrieben für Beiboote, die z. B. für Ausflüge zum Baden in eine Bucht oder vom Ankerplatz zu anderen Zielen eingesetzt werden. Diese Vorschrift gilt für Beiboote über 3 m Länge und, unabhängig von der Länge, für Beiboote, die mit einem Motor von mehr als 5 kW ausgerüstet sind. Keine eigene Kennzeichnung und Vignette ist für ein "tender to…." notwendig, wenn das Beiboot tatsächlich nur auf direkten Weg zwischen dem Mutterschiff und der Küste eingesetzt wird. Dieses Beiboot trägt das Kennzeichen des Mutterschiffs, unabhängig von der Größe und Motorstärke.
Kurtaxe-Vignette
Seit dem 18.03.2010 regelt eine Verordnung die Bestimmungen der Kurtaxe für Bootsbesitzer neu. Eigner bezahlen jetzt pauschal für sich selbst und alle Personen, die auf dem Boot übernachten, direkt bei der Anmeldung im Hafenamt die Kurtaxe-Gebühr. Diese richtet sich je nach Bootslänge und Aufenthaltsdauer (siehe Tabelle). Die Zahlungsquittung ist dann als Nachweis an Bord mitzuführen. Als Beleg der Zahlung wird eine Vignette ausgegeben, die gut sichtbar am Boot anzubringen ist.
Wichtig: Mit Einführung der neuen Verordnung entfällt die bisherige jährliche Kurtaxepauschale für Bootseigner von 400 Kuna sowie die Tageskurtaxe während eines Törns. Chartergäste bezahlen pro Tag und pro Person 1 Euro Kurtaxe direkt an den Vercharterer.
Gebühren für die Kurtaxe-Vignette
Bootslänge | Aufenthaltsdauer | Kuna | Euro |
5 - 9 Meter | |||
bis zu 8 Tagen | 150 | 20 | |
bis zu 15 Tagen | 300 | 41 | |
bis zu 30 Tagen | 400 | 54 | |
bis zu 90 Tagen | 600 | 81 | |
bis zu 1 Jahr | 1.000 | 135 | |
9 - 12 Meter | |||
bis zu 8 Tagen | 200 | 27 | |
bis zu 15 Tagen | 350 | 47 | |
bis zu 30 Tagen | 500 | 68 | |
bis zu 90 Tagen | 650 | 88 | |
bis zu 1 Jahr | 1.100 | 149 | |
12 - 15 Meter | |||
bis zu 8 Tagen | 300 | 41 | |
bis zu 15 Tagen | 400 | 54 | |
bis zu 30 Tagen | 600 | 81 | |
bis zu 90 Tagen | 750 | 101 | |
bis zu 1 Jahr | 1.300 | 176 | |
15 - 20 Meter | |||
bis zu 8 Tagen | 400 | 54 | |
bis zu 15 Tagen | 500 | 68 | |
bis zu 30 Tagen | 700 | 95 | |
bis zu 90 Tagen | 850 | 115 | |
bis zu 1 Jahr | 1.500 | 203 | |
über 20 Meter | |||
bis zu 8 Tagen | 600 | 81 | |
bis zu 15 Tagen | 800 | 108 |
Liegeplatzgebühren in den Buchten
In einigen Buchten ist das Ankern gebührenpflichtig. Als Ausgleich dafür werden teilweise Lebensmittel besorgt und Müllbeutel abgeholt. Beim Bezahlen der Gebühren können Sie die Preisliste, die vom Hafenamt oder der zuständigen staatlichen Behörde beglaubigt sein muss, einsehen und eine Quittung verlangen.
Quelle:http://www.adac.de