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Tauchen

Tauchen mit Geräten ist in kroatischen Küsten- und Binnengewässern genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird nur an Personen ausgestellt, die einen gültigen Taucherausweis haben. Die Taucherlaubnis ist bei den Hafenämtern zu beantragen. Sie wird für ein Jahr erteilt und ist kostenpflichtig. Ausländische Taucherbefähigungsnachweise werden anerkannt. Das Tauchgebiet
ist durch eine rote Boje mit einem Mindestdurchmesser von 30 cm im Zentrum des Tauchgebietes oder durch Setzen der Taucherflagge (orangefarbenes Rechteck mit einer weißen Diagonallinie) zu kennzeichnen. Die Boje muss nachts mit einem gelben oder weißen Leuchtfeuer ausgestattet sein, das aus mindestens 300 m Entfernung zu sehen ist.

Tauchen ist verboten:
- In inneren Gewässern, soweit sie die Häfen, Hafenzufahrten oder Ankerplätze der Häfen umfassen sowie verkehrsreichen Gewässern.
- In Binnengewässern oder Küstengewässern der Republik Kroatien, in denen das Tauchen durch Sondervorschriften oder Anweisungen der örtlichen Verwaltung geregelt ist.
- In speziell geschützten Gebieten, wie in den Naturschutzgebieten der Inseln Mljet, Kornati, Krka, Brioni oder die speziell geschützten Reservate wie Limski -Kanal oder Kanal von Mali Ston.
- In der Nähe von Militärgebäuden oder Kriegsschiffen in einer Entfernung von weniger als 300 m.
- In Zonen der Binnen- oder Küstengewässer, die durch Koordinaten begrenzt werden.
- Sperrgebiete: Zu den Sperrgebieten gehören die Inseln Vis, Lastovo, Archipel Palagruža, Brusnik, Jabuka, Sušac, Mljet, Ivan na Pučini und die Halbinsel Premuda.

Ausführliche Informationen über Sperrgebiete sind bei den Hafenämtern zu bekommen. Das Bergen von Amphoren ist strikt verboten. Pressluftfüllstationen sind auf den Campingplätzen vorhanden. Auskunft über diese Stationen geben die Rezeptionen der Campingplätze und die Marina- Rezeptionen.

Quelle: http://www.adac.de